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Gehaltszahlen

Methodik und Quellen

Gehaltszahlen zeigt nur Zahlen, die sich auf eine frei nutzbare amtliche Quelle zurückführen lassen. Jede Zahl nennt Quelle, Lizenz und Stand. Was die Quellen nicht hergeben, zeigen wir nicht.

Datenquellen

Das ist der Stand der Zahlen, die Sie auf diesen Seiten sehen.

Datenquellen mit Lizenz und Stand
QuelleLizenzDatenstandLetzter AbrufRhythmus
Bundesministerium der Finanzen, Programmablaufplan Lohnsteuer 2026, und Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026CC BY-ND 4.0 (PAP); amtliche Rechtsnormen12. November 202531. Oktober 2026jährlich (Herbst bis Dezember)
Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdiensterhebung (Statistischer Bericht Verdienste, GENESIS 62361)Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.01. April 202531. Oktober 2026jaehrlich (Stichmonat April)
Statistische Landesämter Berlin-Brandenburg, Bremen und Hessen, Verdiensterhebung April 2025 nach Berufshauptgruppen (KldB 2010)je Land verschieden: Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (Berlin, Brandenburg); Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet (Bremen, Hessen)1. April 202531. Oktober 2026jährlich (Stichmonat April)
Mindestlohngesetz und Mindestlohnanpassungsverordnungen (Bundesrecht)Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Rechtsnorm31. Oktober 202631. Oktober 2026alle zwei Jahre (Beschluss der Mindestlohnkommission)
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Entgelttabelle TV-L, Anlage B (Veröffentlichung des Sächsischen Landesamts für Steuern und Finanzen)Tarifvertrag, keine Datenlizenz angegeben1. April 202631. Oktober 2026mit jeder Tarifrunde
Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder (VGRdL), Reihe 2 Band 2: Arbeitnehmerentgelt, Bruttolöhne und -gehälter in den kreisfreien Städten und LandkreisenVervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet; Statistikportal: Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0202431. Oktober 2026jährlich (Veröffentlichung im Juli)

Pflichtangaben zur Quelle

  • Bundesministerium der Finanzen, Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (CC BY-ND 4.0); eigene Umsetzung der Rechenvorschrift – Parameter 2026. Für 2027 liegen am Prüfstand nur Entwurf bzw. Kabinettsbeschluss vor; sie sind nicht enthalten.
  • Datenquelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdiensterhebung, Statistischer Bericht Verdienste; Datenlizenz by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Berechnung/eigene Darstellung – Bruttomonatsverdienst ohne Sonderzahlungen, Vollzeit, Deutschland. Median und arithmetisches Mittel.
  • Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistisches Landesamt Bremen, Hessisches Statistisches Landesamt, Verdiensterhebung April 2025; Lizenz je Land siehe Methodik; unverändert übernommen, eigene Darstellung – Bruttomonatsverdienst ohne Sonderzahlungen, Vollzeit, Insgesamt, Berufshauptgruppen (2-Steller KldB 2010) je Bundesland. Median und arithmetisches Mittel, gesperrte Werte (/) leer, unsichere Werte ( ) mit Kennzeichen. Lizenz und Fundstelle je Land: Tabelle beruf_land_quelle. BE: Link auf der Seite nicht gefunden, feste Adresse verwendet BB: Link auf der Seite nicht gefunden, feste Adresse verwendet Abweichung vom Bund (nur gemeldet, nichts geändert): BE 93: Median 4742 € weicht +34% vom Bundesmedian 3527 € ab (ok) Abweichung vom Bund (nur gemeldet, nichts geändert): BB 92: Median 3486 € weicht -29% vom Bundesmedian 4893 € ab (unsicher) Abweichung vom Bund (nur gemeldet, nichts geändert): HB 21: Median 5001 € weicht +36% vom Bundesmedian 3674 € ab (ok) Abweichung vom Bund (nur gemeldet, nichts geändert): HB 28: Median 4112 € weicht +39% vom Bundesmedian 2959 € ab (ok) Abweichung vom Bund (nur gemeldet, nichts geändert): HB 42: Median 6234 € weicht +37% vom Bundesmedian 4546 € ab (ok)
  • Quelle: Mindestlohngesetz und Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, gesetze-im-internet.de – Sätze 2026 und 2027 vor jedem Lauf gegen die MiLoV5 geprüft, 12 Euro (ab 1.10.2022) gegen § 1 MiLoG. Die Sätze 2021 bis 2025 stammen aus der Dritten und Vierten Verordnung (Fundstellen in der Fußnote zu § 1 MiLoG); deren Wortlaut steht nicht mehr im Gesetzesportal und wurde nicht automatisch geprüft.
  • Quelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Entgelttabelle, Stand der Veröffentlichung beim Sächsischen Landesamt für Steuern und Finanzen – Bruttomonatsentgelt bei Vollzeit. Gilt nicht für Hessen (TV-H) und nicht für Beschäftigte des Bundes oder der Kommunen (TVöD).
  • Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, Reihe 2 Band 2 (Statistikportal), eigene Darstellung – Lohnniveau der Region über alle Arbeitnehmer am Arbeitsort (Inlandskonzept), Jahresdurchschnitt. Kein Gehalt eines bestimmten Berufs und nicht auf Vollzeit bezogen.

Gehalt nach Berufsfeld

  • Woher die Zahlen kommen: Das Statistische Bundesamt fragt Betriebe nach den Gehältern aus der Lohnabrechnung. Wir zeigen den Stand April 2025.
  • Was gemeint ist: Brutto im Monat, Vollzeit, ganz Deutschland, ohne Weihnachtsgeld, Boni und Ähnliches.
  • Median und Durchschnitt: Beim Median verdient die Hälfte mehr und die Hälfte weniger. Der Durchschnitt wird von sehr hohen Gehältern nach oben gezogen. Wir zeigen beides getrennt.
  • Wie die Berufsfelder entstehen: Die Statistik fasst Berufe nach einer amtlichen Liste zu Gruppen zusammen (Klassifikation der Berufe 2010). Wir zeigen 37 dieser Gruppen als Berufsfelder und sortieren sie in 10 Bereiche. Die Namen und Kurzbeschreibungen sind unsere eigenen, der amtliche Name steht klein auf der Seite des Berufsfelds. Die Zahlen sind genau die, die das Statistische Bundesamt für diese Gruppe veröffentlicht. Wir rechnen sie nicht aus Einzelberufen zusammen.
  • Warum keine Einzelberufe? Hinter einer Gruppe stehen sehr verschiedene Tätigkeiten, und neue Berufe wie UX-Designer haben oft keine eigene Gruppe. Eine eigene Zuordnung würde Zahlen für einen Beruf vortäuschen, die es so nicht gibt. Darum suchen Sie bei uns über Bereiche und Berufsfelder.
  • Helfer bis Experte: Diese Einteilung nach Anspruch der Tätigkeit gibt es nur für alle Berufe zusammen und je Branche, nicht je Berufsfeld (Ranking, Branchen).
  • Keine Berufserfahrung: Gehalt nach Berufsjahren gibt es amtlich nicht. Wir zeigen das Gehalt nach Alter.

Branchen

Stundenlohn und Arbeitszeit je Branche stammen aus derselben Erhebung und gelten für Vollzeit. Die Zahlen zu Männern und Frauen stammen aus einer anderen Tabelle, die auch Teilzeit enthält; ihre Stundenlöhne passen deshalb nicht zu denen der Branchenseiten. Monatswerte haben wir aus Stundenlohn und Wochenstunden berechnet (Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12) und als „berechnet“ gekennzeichnet.

Berufsfelder nach Bundesland

  • Quelle: Die Statistischen Landesämter veröffentlichen dieselbe Erhebung (April 2025, brutto im Monat, Vollzeit) für ihr Bundesland. Wir übernehmen die Werte unverändert.
  • Welche Länder: Nur Länder, deren Tabelle frei abrufbar ist und deren Weitergabe mit Quellenangabe erlaubt ist: Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen. Den Wortlaut der Nutzungshinweise finden Sie auf der Übersichtsseite. Für die anderen Länder fehlt eine passende freie Tabelle; wir füllen diese Lücken nicht auf.
  • Gesperrt und unsicher: Wo ein Landesamt keinen Wert nennt, steht „gesperrt“. Wo es den Wert als wenig verlässlich kennzeichnet, steht er in Klammern und ist als „unsicher“ markiert.
  • Unterschied und Spanne haben wir berechnet: Landeswert minus Bundeswert und höchster minus niedrigster Landeswert. Es wird nichts hochgerechnet.
  • Kontrolle: Bei jedem Abruf vergleichen wir die Landeswerte mit den Bundeswerten. Weicht ein Wert stark ab, wird das vermerkt; weicht ein ganzes Land auffällig ab, übernehmen wir den Abruf nicht.

Regionen: Lohnniveau, nicht Berufsgehalt

Für Länder, Städte und Kreise zeigen wir den durchschnittlichen Bruttolohn aller Beschäftigten vor Ort (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder), auch in Teilzeit, als Beamte und in Minijobs. Das ist das Lohnniveau einer Region über alle Berufe und sagt nichts darüber, was ein bestimmter Beruf dort verdient. Darum gibt es keine Seiten wie „Erzieher in Bayern“. Die „Lohnkosten für den Arbeitgeber“ enthalten zusätzlich dessen Anteil an der Sozialversicherung und liegen deshalb höher.

Brutto-Netto-Rechner

  • Die Lohnsteuer berechnen wir nach der amtlichen Rechenvorschrift des Bundesfinanzministeriums für 2026 (Programmablaufplan, Lizenz CC BY-ND 4.0). Wir haben sie selbst in Code umgesetzt und nicht verändert.
  • Geprüft haben wir das an 163 offiziellen Testfällen des Ministeriums (alle Steuerklassen, Gehälter von 1.500 bis 25.000 Euro im Monat, Kinder, Kirchensteuer). Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer stimmen in allen Fällen auf den Cent.
  • Die Sozialabgaben (Ihr Anteil) berechnen wir selbst und runden jeden Beitrag auf den Cent. Die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer, ohne Kappung.
  • Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist mit dem Durchschnitt 2,9 Prozent voreingestellt und änderbar. Alle Werte mit Quelle stehen auf der Rechner-Seite.
  • Bei der Pflegeversicherung folgen wir der amtlichen Rechenvorschrift (Ihr Anteil 1,8 Prozent). Das Gesetz nennt einen etwas anderen Satz und erlaubt Anpassungen per Verordnung, die wir nicht geprüft haben. Der Wert ist als „sekundär geprüft“ gekennzeichnet.
  • Nicht dabei sind Minijob, Übergangsbereich (Midijob), private Krankenversicherung, Beamte, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Freibeträge. Das Ergebnis ist ein Überschlag und keine Gehaltsabrechnung.

Aktualisierung

Die Daten werden automatisch abgerufen und geprüft. Besteht eine Prüfung nicht, bleibt der letzte gültige Stand stehen.

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